Osterferienbetreuung

Liebe Eltern, auch die Osterferien laufen unter Notbetreuung und es zählen dieselben Vorschriften, wie zum jetzigen Zeitpunkt. Die abgegebenen Anmeldungen für die Osterferien, sind damit leider nicht zu beachten. Wer auch in den Osterferien eine Notbetreuung benötigt, muss diese auch unter Vorlage der Selbsterklärung und Angaben vom Arbeitgeber bei uns anmelden. Dies können Sie vorab auch gerne per Mail erledigen: efoeb@berlin.de

Bleiben Sie weiter gesund.

Ihr Wilhelmino

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